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Über den Sinn von Petitionen

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In regelmäßigen Abständen erreichen die meisten auf verschiedenen Wegen – in der Fußgängerzone, per E-Mail, über Webseiten – Aufrufe zur Teilnahme an “Petitionen” für Dieses oder Jenes. Mal geht es gegen Tierversuche oder Atomkraft, mal für die Freilassung von irgendjemandem oder, wie aktuell in dem “E-Petition”-Hoax gegen Studiengebühren.


Doch die wenigsten scheinen zu wissen, was eine Petition eigentlich ausmacht. Und was sie nicht kann, nämlich: direkten Einfluss nehmen.
Unter einer Petition versteht man alltagssprachlich eine “Bittschrift” oder eine “Eingabe” (Def. Bertelsmann Fremdwörterlexikon). Hier wird bereits deutlich, was eine Petition niemals sein kann: Nämlich die Verfolgung eines Anspruchs auf eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Verhalten einer Behörde, der Regierung, eines Parlaments usw. Um die Erfüllung eines Anspruchs bittet auch der Nicht-Jurist nicht, sondern er macht ihn geltend.

Petitionen im Grundgesetz
Im Deutschen Grundgesetz ist das Petitionsrecht in Artikel 17 niedergelegt. Es handelt sich um ein “echtes” Grundrecht – Juristen mögen mir diesen Nicht-Fachausdruck verzeihen (Es gibt keine “unechten” Grundrechte). Mit “echt” meine ich in diesem Fall, dass das Petitionsrecht durchaus justitiabel, also vor Gericht durchsetzbar ist – Nämlich mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Einige Bundesländer sehen in Ihren Landesverfassungen ebenfalls Petitionsgrundrechte vor, die entsprechend vor den Landesverfassungsgerichten durchgesetzt werden können (sofern das jeweillige Bundesland eines besitzt – wenn nicht, entscheidet wie oben das BVerfG).

Wenn Petitionen nur Bittschriften sind, mit Ihnen keine direkten Entscheidungen herbeigeführt werden können, und sich “die-da-oben” nicht darum scheren müssen – Was macht denn das Petitionsrecht aus? Das Petitionsrecht nach Art. 17 GG gibt dem Grundrechtsträger einen so genannten Bescheidungsanspruch. Das bedeutet: Es besteht ein Anspruch darauf, mit einer Petition gehört zu werden und eine Antwort darauf zu erhalten. Eine Verletzung dieses Rechts ist regelmäßig dann gegeben, wenn eine Petition mehr als drei Monate unbeantwortet, also “unbeschieden” bleibt. Das mag einige enttäuschen, ist aber tatsächlich besser als nichts.

Voraussetzungen und Zahlen
Die Petition muss nur wenige Voraussetzungen erfüllen, um einen Bescheidungsanspruch zu begründen. Die drei wichtigsten: Ein bestimmtes Anliegen sowie Name und Anschrift des oder der Petitenten müssen aus der Petition hervorgehen; Außerdem ist regelmäßig eine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags bearbeitet jährlich ca. 15.000 Petitionen – das macht rechnerisch immerhin 41 Pro Tag.

Petitionen im EU-Recht
Das EU-Recht sieht eine ähnliche Regelung auf europäischer Ebene vor: Jeder Bürger, der sich in Angelegenheiten, die die Union betreffen, ungerecht behandelt fühlt, kann eine Petition an das Europäische Parlament richten. Voraussetzung ist, dass die Petition Angelegenheiten zum Gegenstand hat, die in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, sich auf den Inhalt der Unionsverträge und des Gemeinschaftsrechts beziehen oder einen Bezug zu einer Gemeinschaftsinstitution haben.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung besteht aber auch hier nicht. Egal, wie viele Leute unterschrieben haben.

Fazit
Petitionen sind sicherlich eine sinnvolle Sache – Die so genannten E- (oder Online-) Petitionen erreichen aber regelmäßig gar nichts. Abgesehen davon, dass es in den allermeisten Fällen schon an den Voraussetzungen für einen Bescheidungsanspruch mangelt (verifizierbare An- und Unterschrift, auf EU-Ebene auch die Unionsbürgerschaft der Teilnehmer), sind elektronische “Unterschriftensammlungen” einfach zu beliebig, als dass sie ernstgenommen werden würden. Natürlich ist es ein netter Gedanke, mit einem Mausklick etwas zu bewegen: Man muss dafür nämlich nicht mal vom Schreibtisch aufstehen. Und so ist die Hemmschwelle dann auch einigermaßen gering, ein guter Mensch zu sein ist ganz einfach: Hier ein Klick gegen Tierversuche, dort einer gegen Folter und da vielleicht nochmal schnell gegen die Studiengebühren petitiert.

Nachteil: Ebenso gering wie die Mühe ist auch das Gewicht, dass Online-Petitionen regelmäßig haben: Nämlich Null.


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